Seit dem 6. Februar gilt in der Susannastraße in Igstadt Tempo 30. Die Maßnahme soll die Anwohnerinnen und Anwohner vor Verkehrslärm schützen und geht auf einen Wunsch des Ortsbeirats zurück. Das Verkehrsdezernat begründet die Umsetzung mit einer rechtlichen Prüfung und den Ergebnissen von Lärmberechnungen des Umweltamts.
Prüfung und Begründung
Das Umweltamt hat nach Angaben der Stadt umfangreiche Lärmberechnungen vorgenommen, die dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren entsprechen. Diese Berechnungen bestätigten demnach die Notwendigkeit einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30. Das Dezernat sieht in der Maßnahme einen direkten Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner in betroffenen Wohnstraßen.
Weitere Umstellungen in Wiesbaden geplant
Nach Angaben der Verwaltung werden in mehreren Wiesbadener Ortsteilen weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Hauptverkehrsstraßen mit Wohnbevölkerung umgesetzt. Betroffen sind unter anderem Nauroder Straße in Bierstadt Hausnummern 59 bis 132, Barbarossastraße und Wandersmannstraße in Erbenheim Hausnummern 38 bis 54, Straße der Republik, Rathausstraße und Stettiner Straße in Biebrich sowie die Wiesbadener Straße in Kastel. Ebenfalls vorgesehen sind Maßnahmen im Bereich Westend und Bleichstraße am Zietenring, in Südost auf der Frankfurter Straße in den Nummernbereichen 19 bis 31 beziehungsweise 17 bis 40 sowie in der Erich Ollenhauer Straße im Abschnitt von Dotzheim Mitte bis zur Willi Werner Straße.
Prüfungen für Wohngebiete und vor Einrichtungen
Unabhängig von diesen Maßnahmen prüft und setzt die Stadtverwaltung Tempo 30 Zonen in reinen Wohngebieten sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen und Kitas um, wenn Ortsbeiräte dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Verkehrsdezernent Andreas Kowol betonte, dass dort, wo Menschen wohnen und Kinder sich aufhalten, ein Anspruch auf ein gesundes und sicheres Lebensumfeld bestehe.
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