Wegen anhaltender Hitze und Trockenheit hat die Stadt Wiesbaden die Waldbrandwarnstufe auf Stufe 5 erhöht. Die benachbarte Stadt Taunusstein orientiert sich an dieser Einstufung. In der Folge ist das Entfachen von Feuer auf allen städtischen Grillplätzen untersagt, bestehende Plätze dürfen nur ohne offenes Feuer genutzt werden.
Warnstufen und aktueller Einsatz
Die Verschlechterung der Lage zeigt ein Waldbrand, der am Mittwoch, dem 5. August, zwischen dem Bad Schwalbacher Ortsteil Hettenhain und dem Taunussteiner Ortsteil Seitzenhahn ausgebrochen ist. Die Behörden betonen, dass die Warnstufen wegen der anhaltenden Trockenheit und der Wetterlage festgelegt wurden und nicht allein auf dieses Ereignis reagieren. Der Brand macht jedoch deutlich, wie schnell sich eine konkrete Gefährdung entwickeln kann.
Regeln für Grillplätze und Gärten
Auf den drei städtischen Grillplätzen ist offenes Feuer weiterhin untersagt. Betroffen sind der Grillplatz Pfannkuchenwiese in Bleidenstadt, der Grillplatz Hambach und der Grillplatz Im Maisel in Neuhof. Die Anlagen können nach vorheriger Reservierung weiterhin für Picknicks und andere Aufenthalte genutzt werden, solange kein offenes Feuer entfacht wird. Die Ordnungspolizei führt regelmäßige Kontrollen durch.
Für Gaststätten und Kleingärten, die sich in einer Entfernung von bis zu 100 Metern Luftlinie vom Waldrand befinden, gelten zusätzliche Einschränkungen. Dort sind das Entzünden von Feuer und das Abbrennen von Pyrotechnik verboten. Auch das Abbrennen von Schnittgut ist in diesen Bereichen untersagt.
Landesweite Maßnahmen und Verhaltensempfehlungen
Das Hessische Forstministerium hat bereits die Alarmstufe A für die Forstverwaltung in ganz Hessen ausgerufen. Nach Angaben des Ministeriums haben örtliche Niederschläge die Situation nicht nachhaltig verbessert. Seit Jahresbeginn wurden in Hessen rund 100 Waldbrände mit einer betroffenen Fläche von insgesamt etwa 165 000 Quadratmetern registriert.
Die Forstverwaltung hat die Überwachung besonders gefährdeter Waldbereiche verstärkt, ihre technische Einsatzbereitschaft sichergestellt und die Abstimmung mit den örtlichen Brandschutzdienststellen intensiviert. Zum Schutz der Wälder gilt das Rauchverbot im Wald ganzjährig. Zufahrtswege sind freizuhalten, Fahrzeuge sollten nur auf ausgewiesenen Parkplätzen und nicht auf trockenem Bodenbewuchs abgestellt werden. Wer Rauch oder einen Brand entdeckt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr zu informieren.
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