Der langjährige Rechtsstreit rund um die Stellenbesetzung bei kirchlichen Einrichtungen und das Arbeitsrecht hat eine wichtige Entwicklung erfahren. Im Fokus steht der Fall von Vera Egenberger, der seit Jahren die Justiz beschäftigt. Egenberger, die als Konfessionslose bei der Diakonie abgelehnt wurde und erfolgreich dagegen geklagt hat, hat damit eine gesellschaftliche Debatte angestoßen.
Die Ablehnung von Vera Egenberger aufgrund ihrer fehlenden Kirchenmitgliedschaft führte zu einem Arbeitsrechtsstreit, der bis vor das Bundesarbeitsgericht ging. Dort erhielt sie eine Entschädigung, und später entschied auch der Europäische Gerichtshof zugunsten von Egenberger. Dieses Urteil setzte auch für die Kirchen neue Maßstäbe: Diese müssen nun eine Begründung für die Kirchenmitgliedschaft bei Stellenbesetzungen liefern.
Der Kern von Egenbergers Ziel lag darin, Klarheit über die Erfordernis der Kirchenmitgliedschaft bei der Stellenbesetzung zu schaffen. Diese Anstrengungen führten zu Veränderungen in den Anstellungsbedingungen der Kirchen. Ein bedeutender Punkt bleibt jedoch, dass die Diakonie trotz der Entscheidungen weiterhin auf der Forderung nach Kirchenmitgliedschaft beharrt.
Nun steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus. Diese wird klären, inwieweit Arbeitsgerichte in kirchliche Entscheidungen eingreifen dürfen. Die Frage nach der Selbstbestimmung der Kirchen in Arbeitsrechtsfragen gewinnt große Bedeutung angesichts ihrer Rolle als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland.

