Nach einem bestätigten Fall des Blauzungenvirus Serotyp 8 (BTV‑8) in einem Kalb im Saarpfalz‑Kreis haben die Behörden die bestehende Sperrzone erweitert. Die Schutzmaßnahme umfasst nun den gesamten Rheingau‑Taunus‑Kreis, obwohl dort bisher kein Fall nachgewiesen wurde. Die Erweiterung folgt den Vorgaben der Europäischen Union, die im Umkreis von mindestens 150 Kilometern um einen betroffenen Betrieb Einschränkungen vorsieht.
Ausbruch, Sperrzone und Folgen für den Handel
Das betroffene Tier wurde in einem Betrieb im Saarpfalz‑Kreis positiv auf BTV‑8 getestet. Nach EU‑Vorgaben ist um den Betrieb eine Sperrzone mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern einzurichten; daraus ergeben sich Beschränkungen für Transport und Handel von Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen. Der Rheingau‑Taunus‑Kreis liegt nun innerhalb dieses Radius, hat aber bislang keinen Befund von Blauzungenkrankheit.
Nach Angaben der Behörden gelten für die Verbringung von empfänglichen Tieren aus der BTV‑8‑Sperrzone heraus Verbringungsbeschränkungen. Innerhalb der Sperrzone bestehen derzeit keine zusätzlichen Einschränkungen. Tierhalterinnen und Tierhalter werden gebeten, sich zu den jeweils geltenden Regeln bei den zuständigen Stellen zu informieren: https://www.rheingau‑taunus.de/informieren‑beantragen/umwelt‑tiere‑verbraucherschutz/tierschutz‑tiergesundheit/ und https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz‑und‑tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Übertragung, Symptome und gesundheitliche Einschätzung
Die Blauzungenkrankheit wird durch kleine blutsaugende Gnitzen übertragen. Betroffen sind Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen sowie Kameliden wie Lamas und Alpakas. Erkrankte Tiere zeigen häufig hohes Fieber, Schwäche sowie Entzündungen an Haut und Schleimhäuten, vor allem im Kopfbereich, an den Geschlechtsorganen, an den Zitzen und an den Klauenrändern. Eine echte Blaufärbung der Zunge, nach der die Krankheit benannt ist, tritt nur gelegentlich bei Schafen auf. In schweren Fällen kann die Infektion tödlich verlaufen.
Für Menschen gilt die Blauzungenkrankheit als ungefährlich; nach Angaben der Behörden können Fleisch und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden.
Impfempfehlung und Erfahrungen aus Hessen
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt empfiehlt, Tiere empfänglicher Arten gegen die Serotypen 3, 4 und 8 impfen zu lassen. Als Bezugspunkt nennt das Ministerium den Ausbruch des Serotyps BTV‑3 im vergangenen Jahr in Hessen, der zu erheblichen Verlusten in der Tierhaltung geführt habe. Eine groß angelegte Impfkampagne mit rund 170.000 Rindern, 80.000 Schafen und 4.000 Ziegen habe das Infektionsgeschehen im Jahr 2025 deutlich eingedämmt.
Tierhaltende, die bei ihren Tieren Krankheitssymptome beobachten, werden aufgefordert, unverzüglich den Hoftierarzt zu informieren.
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