Mittwoch, 14.01.2026

Eltville legt Regeln für Silvesterfeuerwerk fest und bittet um Rücksicht

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Das Ordnungsamt der Stadt Eltville am Rhein weist vor dem Jahreswechsel darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt ist und nur von Personen ab 18 Jahren vorgenommen werden darf. Zudem gelten in mehreren Bereichen der Stadt und ihrer Ortsteile umfassende Verbote für das Zünden von Pyrotechnik.

Was erlaubt ist und wer Feuerwerk zünden darf

Nach den städtischen Vorgaben ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 zeitlich auf Silvester und Neujahr begrenzt. Nutzerinnen und Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die Sicherheitshinweise der Hersteller berücksichtigen. Von reinen Knalleffekten wie Böllern und Kanonenschlägen wird abgeraten.

Verbotene Bereiche in Eltville und den Stadtteilen

Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie an besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen untersagt. Besonders genannt werden die Altstadt der Kernstadt und Fachwerkhäuser. In Erbach gelten Verbote für den Bereich von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße sowie für Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse. In Hattenheim reicht das Verbot von der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Bahnhofsplatz. Für Martinsthal ist der Bereich des Lindenplatzes betroffen.

Sicherheitsappell, Verkehrsregeln und Hintergrund

Die Einschränkungen gehen auf einen früheren Großbrand in der Eltviller Altstadt zurück, der durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper erheblichen Sachschaden verursacht hatte. Vor diesem Hintergrund bittet Bürgermeister Patrick Kunkel die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gäste, Raketen und Effektartikel im Rahmen einer gemeinsamen Feier am Rheinufer abzufeuern und die Flugrichtung aus Sicherheitsgründen in Richtung Rhein zu wählen.

Die Stadt fordert außerdem dazu auf, bestehende Halte- und Parkverbote zu beachten, um Zufahrts- und Aufstellflächen für Rettungskräfte freizuhalten. Anfallender Abfall durch Feuerwerk soll ordnungsgemäß entsorgt werden.

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