Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen zukünftig Buchungsbelege für zehn Jahre aufbewahren müssen, um effektiver gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. Diese Maßnahme zielt besonders auf die Bekämpfung illegaler Cum-Cum-Geschäfte ab, die dem Staatshaushalt einen erheblichen Schaden von rund 28,5 Milliarden Euro zugefügt haben.
Unternehmen, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen unterstehen, sind von dieser Regelung betroffen. Der Kabinettsbeschluss zur Verlängerung der Aufbewahrungsfrist folgt dem Vorschlag des Finanzministers und hat das Ziel, Steuerhinterziehung konsequenter zu verfolgen. Die aktuelle Koalition korrigiert damit eine zuvor verkürzte Frist von 8 Jahren zurück auf die ursprünglichen 10 Jahre.
Es wird darauf hingewiesen, dass Finanzinstitute nun mit höchster Priorität auf die Einhaltung dieser Regelung geprüft werden sollen. Verschiedene politische Akteure unterstützen die Entscheidung zur Verlängerung der Aufbewahrungsfrist und betonen die Bedeutung des Kampfes gegen Steuerhinterziehung. Dennoch wird angemerkt, dass zusätzliche Maßnahmen und verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern notwendig sind, um Steuerbetrug effektiv zu bekämpfen.
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