Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat für Aufsehen gesorgt, indem sie ihre 18-monatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung im Frauengefängnis Chemnitz nicht angetreten hat und untergetaucht ist. Ihr unerlaubtes Untertauchen hat zu einer hitzigen Debatte über das Selbstbestimmungsrecht geführt.
Es wird vermutet, dass Liebichs Geschlechtsänderung als rechtsextremistische Provokation angesehen wird, was zusätzlich für Kontroversen sorgt. Bereits zuvor war sie wegen Attacken gegen Politiker und ihrer Verbindung zum Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt in den Schlagzeilen.
Die Diskussion über den Fall Liebich wirft grundsätzliche Fragen über den potenziellen Missbrauch von Gesetzen, insbesondere des Selbstbestimmungsgesetzes, auf. Die politische Debatte über die Konsequenzen und mögliche Gesetzesänderungen zeigt die Relevanz des Themas im Kontext der aktuellen Auseinandersetzungen um Extremismus und Rechtsextremismus.