Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel vollständig aufgehoben. Eine Allgemeinverfügung vom 17. Januar setzt die Maßnahme mit Wirkung ab dem 18. Januar außer Kraft, so dass auch größere Bestände wieder ins Freie gelassen werden dürfen.
Was ändert sich für Halterinnen und Halter
Bereits im Dezember 2025 waren die Auflagen für Geflügelhaltungen mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden. Mit der aktuellen Verfügung können nun auch Betriebe mit höheren Tierzahlen Auslauf gewähren. Wiesbaden begründet den Schritt damit, dass sich das Seuchengeschehen in der Stadt wie in anderen hessischen Landkreisen beruhigt habe.
Biosicherheitsmaßnahmen bleiben Pflicht
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter weiterhin strikte Biosicherheitsauflagen einhalten. Ziel dieser Vorgaben ist es, das Risiko eines Einschleppens des Erregers zu reduzieren. Zu den empfohlenen und vorgeschriebenen Maßnahmen zählen unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, die Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die genauen Anforderungen auf der Webseite der Landeshauptstadt einsehbar sind. Weitere Informationen stehen unter https://www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe zur Verfügung.
Kontext der Entscheidung
Die Aufhebung der Stallpflicht folgt einer Entwicklung in mehreren hessischen Kreisen, in denen die Lage sich ebenfalls entspannt hat. Behörden wägen solche Lockerungen nach Einschätzung des Infektionsgeschehens und unter Hinweis auf die weiterhin notwendige Vorsorge durch Biosicherheitsmaßnahmen ab.
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